Fragen und Antworten

Welche Vorteile bietet mir AEW Solar?

  • Sie profitieren von günstigen Solarstrom-Produktionskosten, da grosse Anlagen effizienter und kostengünstiger produzieren als Kleinanlagen.
  • Sie erhalten Solarstrom aus einer regionalen Anlage, zu der Sie einen Bezug haben.
  • Sie können Ihren eigenen Solarstrom beziehen, ohne dass Sie sich um die Installation und den Betrieb der Anlage kümmern müssen.
  • Sie sichern sich für 15 Jahre Ihren Energiepreis für die gekauften Bezugsrechte.

Was sind die Teilnahmebedingungen?

Die angegebenen Konditionen gelten für grundversorgte Endverbraucher bis zu einem Jahresverbrauch von 50 000 kWh, die in
Niederspannung beliefert werden. Die bestellte Menge der Bezugsrechte darf den Mindestverbrauch an Strom in der Zone 1
(Hochtarif) in den letzten zwei Kalenderjahren nicht überschreiten.

Wie funktioniert AEW Solar?

Mit einer Vorauszahlung von CHF 600.00 können Sie sich für 15 Jahre ein Bezugsrecht für 300 kWh Solarstrom pro Modul und Jahr sichern. Ab dem auf das Inbetriebnahmedatum folgende Kalenderjahr wird Ihnen jährlich die gekaufte Menge Solarstrom auf Ihrer Energierechnung zum Preis des jeweils bezogenen Energieproduktes gutgeschrieben.

Wie viele Solarmodule brauche ich, um meinen Bedarf zu decken?

Der Strombedarf ist sehr individuell und hängt von verschiedenen Faktoren wie z.B. der Anzahl Familienmitglieder im Haushalt, der Energieeffizienz elektrischer Geräte oder davon, ob Sie ein Elektroauto fahren usw. ab. Auf der Stromrechnung finden Sie Ihre Verbrauchszahlen. Für die Berechnung der Solarstrommenge sind Angaben des Jahresverbrauchs in der Zone 1 (Hochtarif) relevant. Beim Bestellprozess finden Sie Richtwerte für den mit Solarstrom abzudeckenden Stromverbrauch.

Ab wann kann ich Solarstrom von meinen Solarmodulen beziehen?

Ab dem 1.1. des auf das Inbetriebnahmedatum folgenden Jahres.

Welche Kosten fallen an?

Sie kaufen sich für 15 Jahre ein Bezugsrecht für Solarstrom auf der von Ihnen gewählten Anzahl Module. Pro Modul wird Ihnen CHF 600.00 inkl. MWST in Rechnung gestellt. Dieser Betrag beinhaltet den Solarstrom, den Bau sowie den Betrieb und die Wartung der Solaranlage. Die Rechnung erhalten Sie vor dem Vertragsbeginn.

Was passiert, wenn ich während der Vertragslaufzeit innerhalb des AEW-Versorgungsgebiets umziehe?

Wenn Sie während der Vertragsdauer innerhalb des Versorgungsgebiets der AEW Energie AG umziehen, können Sie den Vertrag weiterlaufen lassen.

Was passiert, wenn ich während der Vertragslaufzeit aus dem AEW-Versorgungsgebiet wegziehe?

Sollte Ihr neuer Wohnsitz ausserhalb des AEW Versorgungsgebiets sein, wird Ihnen der pro rata temporis ermittelte Zeitwert zurückerstattet.

Kann ich den Vertrag vorzeitig kündigen?

Sie können den Vertrag unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist per Ende Kalenderjahr kündigen. Sie erhalten dann den pro rata temporis ermittelten Zeitwert abzüglich 20% Umtriebsentschädigung zurückerstattet. Wenn Sie uns einen Rechtsnachfolger stellen können oder ein Todesfall der Grund für die Vertragsauflösung ist, entfällt diese Umtriebsentschädigung.

Eine Kündigung ist für die gesamte oder Teile der Bezugsmenge möglich.

Was passiert, wenn ich mehr Solarstrom kaufe als ich verbrauchen kann?

Sollte Ihre gekaufte Menge an Solarstrom in der jeweiligen Tarifzone grösser sein als Ihr Stromverbrauch, verfällt diese. Es werden keine Mengen auf zukünftige Rechnungen übertragen. Sie können die überschüssigen Bezugsrechte an Dritte weitergeben. Sollten Sie keinen Abnehmer im AEW Versorgungsgebiet finden, können Sie sie der AEW zurückgeben. In diesem Fall erstatten wir Ihnen den Zeitwert abzüglich einer Umtriebsentschädigung von 20 % zurück.

Kann ich auch nachts Solarstrom beziehen?

Eine Solaranlage kann nur Strom produzieren, wenn es hell ist. Bei der Berechnung für die Verteilung des Solarstroms haben wir zur Vereinfachung folgende Aufteilung vorgenommen: 80 % des Solarstroms wird Ihnen in Zone 1 (Hochtarif) gutgeschrieben. 20 % des Solarstroms wird Ihnen in Zone 2 (Niedertarif) gutgeschrieben.

  • Zone 1 (Hochtarif)

            Montag – Freitag: 07.00 – 20.00 Uhr

            Samstag: 07.00 – 13.00 Uhr

  • Zone 2 (Niedertarif)

            übrige Zeit

            Diese Preiszonen gelten auch an Feiertagen.

Muss ich das Bezugsrecht versteuern?

Nein. Da es sich nicht um ein Wertpapier sondern um einen Kaufvertrag handelt, muss dies nicht versteuert werden.


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